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Lebensmittelverordnung


Lebensmittelverordnung – Was drin ist, muss auch drauf stehen!

Wie viel Fett oder Zucker ist in den Lebensmitteln enthalten, die man tagtäglich kauft?

Das interessiert Sie als Verbraucher doch sicherlich auch!

Möchten Sie auch Gewissheit darüber haben, dass kein Klebefleisch oder Analogkäse in Ihren Einkaufswagen landet? Dann freut es Sie sicherlich, dass das Europäische Parlament im Juli eine neue Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung verabschiedet hat.

Zahlreiche neue und bessere Informationen sind auf den Lebensmittel-Verpackungen vorgesehen. So muss dort künftig eine Nährwerttabelle mit Angaben zu Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz, Eiweiß und Kohlenhydraten pro Gramm oder Milliliter abgedruckt sein.

Eine Verpflichtende Nährwertangabe pro 100g/ml garantiert die Vergleichbarkeit von Lebensmitteln auch bei unterschiedlichen Produktgrößen. Imitate müssen auf der Vorderseite eines Produkts deutlich als solche gekennzeichnet werden.

Bei Analogkäse-Produkten etwa muss künftig "hergestellt aus Pflanzenfett" stehen, bei Produkten, die aus Klebefleisch hergestellt sind, "aus Fleischstücken zusammengeklebt". Gleiches gilt für Formfleisch.

Auch für Allergiker bedeutet die Verordnung eine Vereinfachung, denn Stoffe, die Allergien auslösen können, müssen künftig in der Zutatenliste durch Fettdruck hervorgehoben werden. Generell soll die Lesbarkeit der Angaben auf der Verpackung verbessert werden, indem eine Mindestschriftgröße eingeführt wird, damit alle Informationen für den Verbraucher leichter zu erkennen sind.

Neu ist auch, dass Lebensmittel, auf deren Verpackung Früchte abgebildet sind, nicht nur aus Farbstoffen und Aromen bestehen dürfen. Verbraucher haben ein Recht darauf zu wissen, was in Lebensmitteln enthalten ist, und die neue Regelung erleichtert es den Konsumenten erheblich, eine gezielte Kaufentscheidung zu treffen.

Aus diesem Grunde begrüßt essen-preiswert.de als Informationsportal, die Verabschiedung der neuen Lebensmittelverordnung.


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